Studentinnen und Studenten des Fachbereichs Angewandte Informatik können sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang im Rahmen von vereinbarten Austauschprogrammen einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität absolvieren.
An der Partneruniversität erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Basis ebenfalls vereinbarter Anerkennungsregelungen von der Heimathochschule anerkannt.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Ansprechpartner für die einzelnen Hochschulen gibt es im International Office der Hochschule Fulda.
Im Rahmen des Erasmus Programms bestehen folgende Beziehungen:
Partnerhochschule | Ansprechpartner |
Universidad de La Laguna | Prof. Dr. Bühler |
Université d´Avignon et des Pays de Vaucluse | Prof. Dr. Bühler |
Universitatea "Transilvania" din Brasov | Prof. Dr. Bühler |
Linnaeus University | Prof. Dr. Bühler |
Nov Bulgarski Universitet | Prof. Dr. Stainov |
|
8, Kl. Ohridski Blvd. 1000, Sofia Bulgarien | Prof. Dr. Stainov |
Universitat Autónoma de Barcelona
International Relations Area Ms. Montserrat Roca Campus de la UAB 08193 Cerdanyola del Vallès Spanien
erasmus@bitte-loeschen.uab.cat
| Prof. Dr. Stainov |
|
Faculty of Public Relations, Communication | Prof. Dr. Bühler |
Universidad Pontificia de Salamanca | Prof. Dr. Bühler |
Zusätzlich bestehen folgende Partnerschaften zu außereuropäischen Hochschulen (Ansprechpartner an der HS Fulda):
Darüber hinaus Partizipation an folgenden Regionalkooperationen:
Für einen studiengebührenfreien Platz an einer der Partnerhochschulen des Erasmus Programms (Europa) können Sie sich bis zum
15. Februar
für das folgende akadmische Jahr bewerben
(Beispiel: Bewerbungsdeadline 15. Februar 2013 für einen Studienaufenthalt im Wintersemester 2013/14 oder Sommersemester 2014)
Bitte reichen Sie hierzu folgende Unterlagen schriftlich im Sekretariat des Fachbereichs Angewandte Informatik ein:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach dem im Fachbereich gültigen Auswahlverfahren und berücksichtigt
Die Bewerbungsdeadlines für außereuropäische Studienaufenthalte finden Sie auf den Seiten des International Office.
Download Regeln für das Auslandsstudium
Präambel
Der Fachbereich Angewandte Informatik (AI) möchte den Studierenden seiner Studiengänge die Möglichkeit bieten, an einer der Partneruniversitäten im Ausland zu studieren. Für die Durchführung solcher "Mobilitätsfenster" gelten nachfolgende Regelungen. Ziel ist es, einen Studienaufenthalt im Ausland ohne eine Verlängerung des Studiums im Fachbereich AI zu ermöglichen.
1. Allgemeines
1.1. Eine Partneruniversität im Ausland ist eine Hochschule, mit der die Hochschule Fulda bzw. der Fachbereich AI einen Kooperationsvertrag zum Austausch von Studierenden abgeschlossen hat.
1.2. Ziel des Studiums an einer Partneruniversität ist die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die denen des 4. oder 5. und/oder 6. Fachsemesters in den Bachelor-Studiengängen und denen des 2. oder 3. und/oder 4. Fachsemesters in dem Masterstudiengang Angewandte Informatik bzw. des 2. oder 3. Fachsemesters in dem Masterstudiengang E-Business des FB Al entsprechen, so dass eine Anerkennung der an der Gasthochschule erbrachten Leistungen als reguläres Fachsemester erfolgen kann.
1.3. Studierende, die ein Studium an einer Partneruniversität planen, stimmen dazu das Studienprogramm spätestens ein Semester vor Beginn des geplanten Studienaufenthaltes mit einem betreuenden Professor bzw. einer Professorin des FB AI ab, im Allgemeinen mit dem Professor bzw. mit der Professorin, der bzw. die für diese Kooperationsbeziehung verantwortlich ist. Insbesondere stimmen sie mit ihm bzw. ihr die Äquivalenz der Lehrveranstaltungen ab, die an der Gasthochschule anstelle der Module im immatrikulierten Studiengang belegt werden sollen.
2. Voraussetzungen für einen Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
2.1. An einer Partneruniversität können Studierende des FB AI für ein Semester studieren, wenn alle Module des 1. und 2. Semesters im Bachelor-Studiengang bzw. des 1. Semesters im Master-Studiengang erfolgreich bestanden wurden.
2.2. Studierende der Bachelor-Studiengänge, die im 5. und/oder 6. Fachsemester an einer Partneruniversität studieren wollen, müssen Module im Umfang von mindestens 80 Kreditpunkten (ECTS) erfolgreich abgeschlossen haben.
2.3. Studierende des Master-Studiengangs Angewandte Informatik, die im 3. und/oder 4. Fachsemester an einer Partneruniversität studieren wollen, müssen Module im Umfang von mindestens 40 Kreditpunkten (ECTS) erfolgreich abgeschlossen haben.
2.4. Studierende des Master-Studiengangs E-Business, die im 3. Fachsemester an einer Partneruniversität studieren wollen, müssen Module im Umfang von mindestens 40 Kreditpunkten (ECTS) erfolgreich abgeschlossen haben.
Ein entsprechender Nachweis des Studienfortschritts ist dem jeweiligen Professor bzw. der Professorin vorzulegen. Die während des Studienaufenthalts an einer Partneruniversität zu belegenden Module werden im Learning Agreement verbindlich festgelegt.
3. Anerkennung des Studienaufenthalts für Studierende im Bachelor-Studiengang
3.1. Wird das 4. oder 5. Fachsemester an einer Partneruniversität studiert, kann dieses Fachsemester anerkannt werden, wenn:
3.2. Das im 6. Fachsemester vorgesehene Praxisprojekt und die Bachelor-Abschlussarbeit können ebenfalls - gemeinsam oder getrennt - an einer Partneruniversität erbracht werden
(a) Praxisprojekt
Das Praxisprojekt kann an einer Partnerhochschule durchgeführt werden - entsprechend den Festlegungen, die auch für das Inland gelten. Der Inhalt des Projekts muss vor dem Auslandsaufenthalt mit einem betreuenden Professor bzw. einer Professorin des Fachbereichs Al abgestimmt und von ihm bzw. ihr genehmigt werden. Die Betreuung im Ausland erfolgt von einem Professor bzw. Professorin der Gasthochschule.
(b) Bachelor-Abschlussarbeit
Die Erstellung der Bachelor-Abschlussarbeit an einer Partneruniversität setzt voraus, dass das Thema der Abschlussarbeit mit einem Professor bzw. einer Professorin der Gasthochschule abgestimmt und von dem betreuenden Professor bzw. der Professorin des Fachbereichs Al als dem Referenten bzw. der Referentin der Abschlussarbeit genehmigt wurde. Die vor Ort Betreuung wird von dem Professor bzw. der Professorin der Gasthochschule erbracht. Das Kolloquium kann unter sinngemäßer Anwendung der PO auch im Ausland durch den dortigen Professor bzw. der Professorin durchgeführt werden.
4. Anerkennung des Studienaufenthalts für Studierende im Master-Studiengang
4.1. Wird das 2. oder 3. Fachsemester im Studiengang Angewandte Informatik bzw. das 2. Fachsemester im Studiengang E-Business an einer Partneruniversität studiert, kann dieses Fachsemester anerkannt werden, wenn:
4.2. Die im 3. bzw. 4. Studiensemester zu erbringende Masterarbeit kann ebenfalls an der Partneruniversität erbracht werden. Hierfür ist das Thema der Abschlussarbeit mit einem Professor bzw. einer Professorin der Gasthochschule abzustimmen und von dem betreuenden Professor bzw. der Professorin des Fachbereichs Al als dem Referenten bzw. der Referentin der Abschlussarbeit genehmigen zu lassen. Die vor Ort Betreuung wird von dem Professor bzw. der Professorin der Gasthochschule erbracht. Das Kolloquium kann nach Absprache an der Partneruniversität stattfinden. Die Bedingungen für die Zulassung zur Masterarbeit bleiben hiervon unberührt.
Entsprechen die an der Partneruniversität belegten Module nicht direkt den Modulen des anerkannten Fachsemesters, dann werden im Bachelor- bzw. Master-Zeugnis die im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Module aufgenommen (an Stelle der Module der Vertiefungsrichtung). Die Kreditpunkte und die Noten sind entsprechend umzurechnen.
5. Auswahlverfahren
Bewerben sich für einen Studienaufenthalt an einer Partneruniversität mehr Studierende als das mit der Gastuniversität abgeschlossene bilaterale Abkommen für den Studierendenaustausch vorsieht, so sind die vorliegenden Bewerbungen einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Das Auswahlverfahren wird von dem Professor bzw. der Professorin, der bzw. die für diese Kooperationsbeziehung verantwortlich ist, durchgeführt. Hierbei ist eine verbindliche Rangfolge unter Berücksichtigung folgender Auswahlkriterien (mit gleicher Gewichtung) festzulegen:
Die Bewerber sind verpflichtet, aussagekräftige Unterlagen fristgerecht einzureichen. Die Erstplatzierten der Rangliste werden entsprechend des bilateralen Abkommens für den Studierendenaustausch zugelassen. Der Professor bzw. die Professorin informiert das International Office über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.