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Promotionsförderung

Promotionsstipendium

Im Sommersemester wird die Hochschule Fulda zwei weitere Promotionsstipendien vergeben. Die Promotionsstipendien-Vergabekommission ist bemüht, bei ähnlicher Qualität der Bewerbungen, die insgesamt vier für drei Jahre zur Verfügung stehenden Stipendien auf die Fachbereiche der Hochschule Fulda zu verteilen.

Abgabefrist für Bewerbungen um ein Promotionsstipendium  im  aktuellen Zeitraum ist der 18.05.2012.

Folgende Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen/ Bewerber um ein Stipendium der Hochschule Fulda erfüllen:
- Abgeschlossenes Studium an der Hochschule Fulda
- Betreuung der Promotion im kooperativen Verfahren durch eine Professorin/ einen Professor der Hochschule Fulda und einer Universität
- schriftliche Betreuungszusage durch eine Professorin/ einen Professor einer Universität (die Bestätigung der Zulassung zur Promotion an der  kooperierenden Universität muss bei Bewerbung noch nicht vorliegen, diese kann bis zu 6 Monate nach Beginn des Stipendiums nachgereicht werden).


Die Stipendiatin / der Stipendiat darf ab Beginn der Auszahlung des Stipendiums nicht mehr als 5 Stunden in der Woche neben dem Stipendium arbeiten, ist es eine wissenschaftliche Tätigkeit ( Forschung und/oder Lehre), dürfen es 10 Stunden pro Woche sein.

Auf unserer Homepage erhalten Sie detaillierte Informationen über die Promotionsstipendien der Hochschule Fulda und das Bewerbungsprozedere: http://www.hs-fulda.de/index.php?id=7956

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Katja Richter, Tel. 0661 / 9640 – 925 (Sprechzeiten: i.d.R. montags vormittags, mittwochs & donnerstags ganztägig).