Präsidium:
Dem Präsidium gehören die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident und die Kanzlerin/der Kanzler an.
Erweitertes Präsidium:
Das Präsidium berät zusammen mit den Dekaninnen/Dekanen gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung. Die Frauenbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats können an den Sitzungen teilnehmen.
Senat:
Dem Senat gehören an: 9 Professorinnen/Professoren, 5 Studierende, 1 wissenschaftliches und 2 administrativ-technische Mitglieder.
Senatsmitglieder mit beratender Stimme: Die Präsidentin/Der Präsident; die Vizepräsidentin/der Vizepräsident, die Kanzlerin/der Kanzler, ein Mitglied des Hochschulrats; die Frauenbeauftragte, die oder der AStA-Vorsitzende, die oder der Personalratsvorsitzende.
Zuständigkeiten des Senats:
(vollständig siehe auch Hessisches Hochschulgesetz § 39)
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Der Senat ist zuständig u.a. für:
An der Hochschule Fulda existieren derzeit folgende Senatskommissionen:
Senatsmitglieder und Stellvertreter:
Für die Wahl und Ernennung sowie Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten, ebenso für die Wahl der Vizepräisdentin und Vizepräsidenten ist der Senat mit seinen stellvertretenden Mitgliedern zuständig.
Diese Wahlversammlung besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die zusammen mit den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden.
Für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten wählt der Senat einen Wahlvorstand, dem drei Mitglieder der Professorengruppe, eine Studentin oder ein Student sowie ein Mitglied der Gruppen nach § 8 Abs. 3 oder 4 HHG angehören. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus derselben Gruppe zu wählen.
Hochschulrat:
Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu beraten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischen Leistungen zu fördern.
Der Hochschulrat gibt Empfehlungen u.a.:
Der Hochschulrat nimmt Stellung:
Dem Hochschulrat gehören vier Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wirtschaft und beruflichen Praxis und drei Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft und Kunst an.
Die Mitglieder des Hochschulrats sind ehrenamtlich tätig. Sie werden im Benehmen mit dem Senat auf Vorschlag des Präsidiums vom Ministerium für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren bestellt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule dürfen nicht vorgeschlagen werden.
Benachbarte Hochschulen können einen gemeinsamen Hochschulrat bilden.