Informationen zur Immatrikulation

Wichtige Hinweise zur Immatrikulation

Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie sich innerhalb der darin angegebenen Frist bei der Hochschule einschreiben. Der Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn die Immatrikulation nicht in der Einschreibfrist vorgenommen wird. Bei der Einschreibfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist mit der Folge, dass selbst bei unverschuldeter Fristversäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausscheidet. Die Einschreibung ist persönlich oder durch einen Vertreter (nicht postalisch!) vorzunehmen. Eine Vertretungsvollmacht ist nicht erforderlich. Versäumnisse des Vertreters führen ebenso zum Verfahrensausschluss wie eigene Versäumnisse!

Die Immatrikulation erfolgt im Student Service Center der Hochschule Fulda. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne die geforderten Unterlagen eine Einschreibung nicht möglich ist. Ein Nachreichen nach der Immatrikulation ist ebenfalls ausgeschlossen.

Hinweis: Sollten Sie bereits Unterlagen bezüglich Ihrer Krankenversicherung mit Ihrer Bewerbung eingereicht haben, weisen wir darauf hin, dass diese nicht verarbeitet werden können. Sie müssen in jedem Fall eine neue Versicherungsbescheinigung zur Immatrikulation mitbringen!

Wird die Einschreibfrist versäumt, so kann für dieses Semester in dem gleichen Studiengang ein erneuter Antrag auf Immatrikulation nicht mehr gestellt werden. Durch die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfolgt nicht gleichzeitig die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Hierüber entscheidet nach der Immatrikulation auf Antrag der zuständige Fachbereich.

Nach oben