Bitte unbedingt beachten: Sie erhalten für die Überweisung des Semesterbeitrages in jedem Semester ein Schreiben. Wenn Sie für das kommende Semester eine Beurlaubung beantragen möchten, müssen Sie auf jeden Fall den Semesterbeitrag rechtzeitig überweisen. Bitte beachten Sie hierzu die Termine für die Rückmeldung. Zusätzlich müssen Sie den Antrag auf Beurlaubung ausfüllen und ihn zusammen mit dem Nachweis der Antragsbegründung bis spätestens
15. April / 15. Oktober
an das Studienbüro der Hochschule Fulda schicken. Das Datenblatt wird Ihnen dann umgehend zugeschickt.
§ 11 Beurlaubung (Immatrikulationsverordnung Hessen) ![]()
1.) | Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund beurlaubt werden, insbesondere |
2.) | Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich zu begründen. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen; im Falle des Abs. 1 Nr. 2 muss die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ärztlich bescheinigt werden. § 6 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Daten des Antrages auf Beurlaubung werden mit den bisher gespeicherten Daten verarbeitet.
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3.) | Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
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4.) | Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt in der Regel den Erwerb von Leistungsnachweisen aus.
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5.) | Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in besonderen Fällen möglich, die die Studierenden nicht zu vertreten haben, insbesondere im Fall des Abs. 1 Nr. 2. |
Download:
Antrag auf Beurlaubung