Von vier bis fünf geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird in Hessen – anders als in anderen Bundesländern - ein externes vergleichendes Gutachten eingeholt. Dafür kann es erforderlich sein, dass Sie bedeutende Publikationen mit einreichen, darauf wird Sie der Fachbereich ansprechen.
Die externen Gutachter stellen eine Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf. An diese Reihung ist die Berufungskommission nicht gebunden, aber sie muss sich argumentativ damit auseinandersetzen.
Die Kommission kommt dann zu einer Entscheidung über eine Liste mit drei Listenplätzen und schlägt diese dem Fachbereichsrat vor. Der Fachbereichsrat entscheidet über die Liste und fertigt ein ausführliches Gutachten an, mit dem die Auswahl begründet wird. Die Frauenbeauftragte nimmt dazu Stellung.
Im nächsten Schritt werden diese Unterlagen an die Personabteilung geben, die Vollständigkeit der Unterlagen, das Vorliegen der formalen Voraussetzungen und den korrekten Ablauf des Verfahrens überprüft und die Unterlagen für den Senat vorbereitet.
Der Senat diskutiert die Schlüssigkeit der Argumentation und empfiehlt die Liste dem Präsidenten oder gibt sie an den Fachbereich zurück.
Auf dieser Basis erteilt der Präsident oder die Präsidentin ein Rufangebot. Er oder sie muss sich nicht unbedingt an die Listung halten, wird aber nur in sehr seltenen und gut begründeten Fällen davon abweichen. Wenn er oder sie nicht bereit sind, Listenplatz eins ein Rufangebot zu erteilen, wird er die Liste eher bereits zuvor an den Fachbereich zurückgeben und dem Senat nicht vorlegen. Liegen Gründe für eine sofortige Entfristung der Stelle vor, muss das Präsidium Einvernehmen mit dem Ministerium herstellen. Dadurch kann sich das Verfahren zeitlich etwas verzögern.
Nach der prinzipiellen Rufannahme wird den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, in der sie Widerspruch einlegen können, wenn sie sich in dem Verfahren nicht korrekt bewertet fühlen. Ein solcher Widerspruch wird allerdings nur bei echten Verfahrensfehlern Chancen haben. Solche Fehler werden durch die Gremien der Hochschule aber bereits im Vorfeld gesucht.
Verlaufen die Berufungsverhandlungen erfolgreich, kann in sehr kurzer Zeit der Ruf erfolgen. Dabei ist der Amtseid zu leisten und die Urkunde wird vom Präsidenten oder der Präsidentin überreicht.