Der Masterstudiengang wendet sich an Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten mit den Fachrichtungen:
Voraussetzungen sind: Prädikatsabschluss in einer der o.g. Disziplinen sowie gute deutsche und englische Sprachkenntnisse.
Der Umfang des Studiums zum Erlangen des ersten akademischen Grades soll 210 ECTS-Punkte oder eine Regelstudiendauer von mind. 7 Semestern an einer Hochschule betragen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen von weniger als 210 ECTS-Punkten oder einer Regelstudiendauer von weniger als 7 Semestern müssen die zu 210 ECTS-Punkten fehlenden ECTS-Punkte durch die Absolvierung von Modulen aus dem Bachelor-Studiengang Lebensmitteltechnologie ergänzen. Über die zusätzlich zu absolvierenden Module entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage des qualifizierenden Studienabschlusses. Die fehlenden ECTS-Punkte sind bis zur Anmeldung der Master-Thesis nachzuweisen.
Der Abschluss muss mit einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser bewertet worden sein. Sofern der Abschluss mit einer Note schlechter als 2,5 bestanden wurde, kann der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber auf Antrag die Zulassung zum Masterstudium durch den Nachweis sehr guter lebensmittelbezogener Fachkenntnisse erteilt werden. Der Nachweis muss in einem persönlichen Fachgespräch vor zwei Professoren des Fachbereichs erbracht werden. Die Zulassung zum persönlichen Fachgespräch wird vom Prüfungsausschuss auf der Basis der eingereichten Unterlagen entschieden.
Studienbewerber des Masterstudienganges, die nicht Absolventen des Bachelorstudiengangs im Fachbereich Lebensmitteltechnologie sind, können zur Ablegung von Modulprüfungen im Bachelorstudiengang verpflichtet werden, um eventuell fehlendes fachliches Spezialwissen nachträglich zu erlangen. Über die zusätzlich zu absolvierenden Module entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage des qualifizierenden Studienabschlusses.