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Der Weg zum Bachelor-Abschluss

Die Studienvoraussetzungen - hier treffen sich Abiturienten und ausgebildete Fachleute

Voraussetzung für ein Studium des Sozialrechts an der Hochschule Fulda ist:

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • eine vom Hess. Kultusministerium als der allgemeinen oder der fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung oder 
  • Fachhochschulreife oder
  • eine vom Hess. Kultusministerium als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung


Der Studienverlauf - komprimiert, zielorientiert und praxisbezogen

Die Studiendauer beträgt sieben Semester, davon

  • vier Semester Grundstudium
  • ein Praxissemester
  • zwei Semester Hauptstudium mit Abschlussmodul

Die Studierenden konzentrieren sich bereits im Grundstudium auf die vielfältigen Anforderungen in der kommenden Praxis. Zunächst werden multidisziplinäre Grundlagen gelegt, wobei der Bereich Recht den größten Umfang besitzt. Verbunden wird dies mit der Vermittlung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen. Erlernt werden 

  • juristische Konfliktlösungen
  • außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
  • Entscheidungsfähigkeit im juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext

Ein Praxissemester bietet einen ersten Einstieg in spätere Arbeitsbereiche. Hier werden die bisherigen theoretischen Kenntnisse in der Praxis erprobt und vertieft. Daran schließt sich das Hauptstudium mit dem Abschlussmodul an.

Der Studiengang Sozialrecht - Abschlussgrad LL.B

Mit einer Bacholorarbeit  beendet der/die Studierende an der Hochschule Fulda den Studiengang Sozialrecht.

Als Abschluss wird der Grad verliehen.:

Sozialjurist (LL.B.) bzw. Sozialjuristin (LL.B.) 

LL.B. steht für Bachelor of Laws