Voraussetzung für ein Studium des Sozialrechts an der Hochschule Fulda ist:
Der Studienverlauf - komprimiert, zielorientiert und praxisbezogen
Die Studiendauer beträgt sieben Semester, davon
Die Studierenden konzentrieren sich bereits im Grundstudium auf die vielfältigen Anforderungen in der kommenden Praxis. Zunächst werden multidisziplinäre Grundlagen gelegt, wobei der Bereich Recht den größten Umfang besitzt. Verbunden wird dies mit der Vermittlung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen. Erlernt werden
Ein Praxissemester bietet einen ersten Einstieg in spätere Arbeitsbereiche. Hier werden die bisherigen theoretischen Kenntnisse in der Praxis erprobt und vertieft. Daran schließt sich das Hauptstudium mit dem Abschlussmodul an.
Der Studiengang Sozialrecht - Abschlussgrad LL.B
Mit einer Bacholorarbeit beendet der/die Studierende an der Hochschule Fulda den Studiengang Sozialrecht.
Als Abschluss wird der Grad verliehen.:
Sozialjurist (LL.B.) bzw. Sozialjuristin (LL.B.)
LL.B. steht für Bachelor of Laws