Nein. Er setzt kein Studium voraus, sondern zielt grundständig auf einen ersten Hochschulabschluss. Interessierte, die einen ersten Hochschulabschluss besitzen, sind willkommen, müssen aber wie alle anderen Studierenden im ersten Semester beginnen (zur eventuellen Anrechnung anderweitiger Studienzeiten und Studienleistungen siehe unten). |
Für das Studium "Sozialrecht" benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:
Ein Vorpraktikum wird für die Zulassung zum Studiengang Sozialrecht nicht verlangt. Es wird aber empfohlen, vor dem Studium in einer sozialrechtlich geprägten Einrichtung erste Berufserfahrungen zu sammeln. |
In den letzten Jahren lag der Numerus Clausus (NC) zwischen 2,2 und 2,9. Im letzten Bewerbungszeitraum, dem WS 06/07, lag er bei 2,5. Da sich der NC jeweils nach der Anzahl der Bewerbungen richtet, lässt sich über den NC im nächsten Jahr noch keine Aussage treffen. Wenn Sie sich für den Studiengang interessieren, Ihre Abiturnote aber schlechter als der NC vom letzten Bewerbungsjahr ist, lassen Sie sich nicht abschrecken, bewerben Sie sich trotzdem! Spätestens im Losverfahren entscheidet auch das Glück. Der Studiengang Sozialrecht nimmt im kommenden Wintersemester 50 Studienbewerber auf. |
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Verfahren der Hochschule Fulda.
Unter folgenden Links finden Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung sowie die Möglichkeit zur direkten Online-Bewerbung.
Weitere Informationen zur Zulassung erhalten Sie bei:
Hochschule Fulda
Studienbüro
Marquardstraße 35
36039 Fulda
Tel.: 0661 / 9640-149
claudia.ebert@bitte-loeschen.verw.hs-fulda.de
Die Bewerbungen müssen bis zum 15.Juli eines jeden Jahres eingegangen sein. Anschließend erfolgt die Studienplatzvergabe und die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten ca. 2-3 Wochen nach dem Bewerbungsschluss eine Nachricht, wann und wo sie sich einschreiben können. Die anderen erhalten ebenfalls Ende Juli/Anfang August eine Ablehnung. Es gibt jedoch auch in diesem Fall noch Hoffnung auf den Studienplatz: Erfahrungsgemäß schreiben sich nicht alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auch tatsächlich ein, weil sie zum Beispiel woanders einen bevorzugten Studienplatz erhalten haben. Würden dadurch Studienplätze im Studiengang Sozialrecht frei bleiben, erhalten weitere Bewerberinnen und Bewerber im Nachrückverfahren eine Zulassung. Genaue Informationen dazu enthalten die versandten Ablehnungsbescheide.
Alle Fragen zum Studiengang Sozialrecht können Sie richten an
sozialrecht@bitte-loeschen.sk.hs-fulda.de
Koordinatorin Studiengang Sozialrecht
Frau Anke Schäfer
Hochschule Fulda
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Marquardstraße 35
36039 Fulda
fon: 0661 9640 460
fax: 0661 9640 453
Das Wintersemesters 2011/2012 beginnt am 04. Oktober 2011 mit der Anmeldung im Sozialrechtsbüro und Einführungen zum Studium an der Hochschule Fulda. Die Lehrveranstaltungen beginnen am 10. Oktober. Der nächste Studienbeginn danach ist im Wintersemester 2012/2013 möglich. Im Sommersemester werden zurzeit noch keine Studienanfänger aufgenommen.
Aus dem Studienplan ergibt sich, welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden. Der genaue Stundenplan, zu welcher Uhrzeit welche Lehrveranstaltungen stattfinden, steht jeweils vor Beginn des Semesters fest. Sie können sich die Stundenpläne hier ansehen.
Ein Vorpraktikum wird nicht verlangt. Es wird aber empfohlen, vor dem Studium in einer sozialrechtlich geprägten Einrichtung erste Berufserfahrungen zu sammeln. Im Studium ist das fünfte Semester als Berufspraktisches Semester vorgesehen. Die Hochschule Fulda hat eine Praktikumsordnung erstellt, die Sie hier herunterladen können. Der Studiengang verfügt über eine Vielzahl von Kooperationspartnern, die für Studierende Praktikumsplätze bereitstellen. Studierende suchen sich ihre jeweilige Praxiseinrichtung selbst aus oder greifen auf das vom Praxisreferat bereit gestellte Angebot zurück. Während des Studiums werden die Studierenden auf die Erfordernisse des Berufspraktischen Semesters vorbereitet. Im Anschluss an das Praktikum werden die gesammelten Erfahrungen nachbereitet.
Manche Bewerberinnen und Bewerber können bereits Leistungen aus einem anderen Studium vorweisen, zum Beispiel aus einem rechtswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, sozialpädagogischen, wirtschaftswissenschaftlichen, verwaltungswissenschaftlichen oder einem anderen Studium. Manche Bewerberinnen und Bewerber können berufliche Praxis vorweisen. Für sie stellt sich die Frage, ob dies für Teile des Studiengangs Sozialrecht (Prüfungsleistungen oder Berufspraktisches Semester) anerkannt wird.
Dazu bestimmt die Prüfungsordnung:
"Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der aufnehmenden Fachhochschule im wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen."
Was bedeutet dies für die praktische Umsetzung?
"Zunächst können Sie sich über die Möglichkeiten der Anerkennung bei der Studiengangskoordinatorin beraten lassen. Sollten die Nachweise, die Sie vorlegen können, Aussicht auf Anerkennung haben, wird im weiteren der Modulbeauftragte (das ist i.d.R. ein Professor, dessen Fachgebiet in dem Modul vertreten ist) die Vergleichbarkeit prüfen. Nachweise ohne Notengebung werden von vornherein nicht anerkannt. Per Antrag beim Prüfungsausschuss des Studienganges wird, am besten mit der schriftlichen Zustimmung des Modulbeauftragten, über Ihr Anliegen entschieden. Dieses Vorgehen ist erst möglich, wenn Sie einen Studienplatz für Sozialrecht haben!
Für im Jurastudium erbrachte Leistungen gilt folgendes:
Für Leistungen im universitären Jurastudium gilt:Leistungen können angerechnet werden. Grundsätzlich kommen dafür in Betracht:Die drei Anfängerübungen sowie die Fortgeschrittenenübungen. Voraussetzung ist,dass sachliche Übereinstimmung zu Modulen des Sozialrechtsstudiums besteht unddie Prüfungsleistungen das gleiche Gewicht (in Cr.) haben. Entsprechendes giltfür Leistungen in Schwerpunktbereichen.
Für Scheine, die im Studium Sozialwesen, Psychologie, Soziologie oder Politologie erworben wurden, gilt folgendes: Soziologie- und Politologiescheine können auf das Modul 1 (Sozialwissenschaftliche und ökonomische Dimensionen) angerechnet werden, wenn sie benotet sind. Die Anerkennung aller anderen Studienleistungen, die nicht hier aufgeführt sind, erfolgt nach Stellungnahme durch die zuständigen Modulbeauftragten durch den Prüfungsausschuss des Studiengangs" Das gilt entsprechend auch für Leistungen aus anderen, hier nicht genannten Studiengängen.