Krankenversicherung
Grundsätzlich muss jede/r, die/der studiert, krankenversichert sein. Es folgt eine Auflistung und kurze Beschreibung der wichtigsten Varianten:
Familienversicherung
Die Familienversicherung beinhaltet eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern oder dem Ehepartner. Es gelten die folgenden Voraussetzungen:
Studentische Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Treffen die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht zu, besteht die Möglichkeit der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung
Wer vor der Entscheidung „privat oder gesetzlich“ steht, sollte die Höhe der Beiträge und der Leistungen sorgfältig vergleichen und auch berücksichtigen, dass eine einmal getroffene Wahl für die Dauer des Studiums getroffen ist. Das gilt auch für ein Weiterstudium nach dem ersten Studienabschluss. Durch Änderungen der Lebenssituation kann es zu erheblichen Beitragserhöhungen kommen, die der/die Versicherte in Kauf nehmen muss, weil der Wechsel in eine gesetzliche Versicherung nicht möglich ist.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die man in ursächlichem Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule erleidet. Dazu zählen z.B. Unfälle bei Lehrveranstaltungen, Praktika, im Hochschulsport, aber auch auf dem Weg von und zur Hochschule. Man muß den Unfall unbedingt beim Studentenwerk melden, um Leistungen aus der Unfallkasse zu erhalten. Diese umfassen Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente, Übergangsgeld, Sterbegeld und Rente an Hinterbliebene.
Private Unfallversicherung
Über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus hat das Studentenwerk eine private Unfallversicherung für die Studierenden abgeschlossen. Versichert sind Unfälle während der Freizeit. Die private Unfallversicherung erbringt Leistungen im Todesfall sowie bei Invalidität und übernimmt Heil- und Bergungskosten. Ein Unfall muss unverzüglich über das Studentenwerk Gießen der Versicherung angezeigt werden. Ein Merkblatt zu dieser privaten Unfallversicherung sowie Schadensformulare sind beim Studentenwerk erhältlich.
Studentenwerk
Daimler-Benz-Str. 5 a
Tel.: 0661/69031
Sprechstunden: Mo – Do 9.00 - 15.00 Uhr
Fr 9.00 - 14.30 Uhr
Haftpflichtversicherung
Das Studentenwerk hat für die Studierenden eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die sich aus der Teilnahme am Studium ergeben, abgeschlossen. Für nähere Infos und Schadensmeldungen wendet man sich an das Studentenwerk.
Studentenwerk
Daimler-Benz-Str. 5 a
Tel.: 0661/69031
Mo – Do 9.00 - 15.00 Uhr, Fr 9.00 - 14.30 Uhr
Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln
Versicherte mit geringem Einkommen sowie BAföG-Empfänger sind nach der Härtefallklausel des Gesundheitsreformgesetzes von 1. Januar 1999 von den Zuzahlungen befreit. Dazu stellt man einen Antrag bei der Krankenkasse und erhält dann eine Bescheinigung, die man beim Arzt oder in der Apotheke vorlegt.