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BAföG

Zur Sicherung der Studienfinanzierung gibt es eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten, von denen das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, am bekanntesten ist.

Die wichtigsten Tipps in Kürze: 

  • BAföG gibt es niemals rückwirkend, sondern ab Semesterbeginn, frühestens ab Antragsmonat.
  • Es empfiehlt sich auf jeden Fall, den Antrag persönlich im BAföG-Amt abzugeben. So können wichtige Fragen gleich geklärt werden.
  • Von dem Förderungsbetrag, den man pro Monat erhält, ist i. d. R. die Hälfte Zuschuss und die andere Hälfte unverzinsliches Darlehen, das man 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen muss.

Viele weitere Informationen und Antworten zum Thema BAföG findet man im Internet unter http://www.bafoeg.bmbf.de/ . 

Hier steht die Broschüre „Ausbildungsförderung – BaföG, Bildungskredit und Stipendien als PDF-Datei zum downloaden zur Verfügung.

Weitere Fragen können über ein persönliches Gespräch mit den kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeitern des Amtes für Ausbildungsförderung des Studentenwerks geklärt werden.

Amt für Ausbildungsförderung 
Daimler-Benz-Str.5 a
36039 Fulda
Tel.: 0661 / 69031 Fax: 0661 / 607826
Mo – Do 9.00 – 15.00 und Fr 9.00 – 14.30 Uhr