Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:
www.ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html
Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Multilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Union in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter:
http://eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php
ERASMUS
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende und fast 200.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Lichtenstein, Norwegen und die Türkei sowie ab dem Hochschuljahr 2011/12 Kroatien und die Schweiz.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Personal (STT)
- Intensivprogramme (IP)
Die ERASMUS Universitäscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS Programm erfüllt. Die EUC der Hochschule Fulda finden Sie hier.
Das European Policy Statement (EPS) der Hochschule Fulda finden Sie hier.
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS Teilnahmländer sein, um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus nicht EU-Ländern können am Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Sonderförderung/Auslandsmobilität mit Behinderung
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthaltes erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktikum, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).
Die Nationale Agentur für Deutschland - DAAD
Weitergehende Information und Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) |
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Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel. +49-(0)228 882578
Fax +49-(0)228 882555
e-mail: eu-programme@bitte-loeschen.daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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