Sozial- und Kulturwissenschaften
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Übungsleiterausbildung

Übungsleiterausbildung Stufe C:

Im Rahmen der Ausbildung im Medienfach Sport sowie in einem gewählten Schwerpunktfach besteht für Studenten des Fachbereiches Sozialwesen prinzipiell die Möglichkeit, die Anforderungen für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz "Breitensport" studienimmanent zu erfüllen.



Nach Absolvierung verschiedener Lehrveranstaltungen im Medienfach Sport und dem Erfüllen bestimmter Prüfungsleitungen (stets in Anlehnung an die PO des Studiengangs Sozialpädagogik) erwerben die Studierenden ein Zertifikat, das sie berechtigt, die Übungsleiterlizenz beim LSB Hessen zu beantragen, die durch den DSB bundesweit anerkannt wird.


Stufe B:

Innerhalb der Ausbildung im Medienfach Sport sowie im Schwerpunktfach Integrations- und Behindertenpädagogik können Studenten des Fachbereiches Sozialwesen, aufbauend auf dem Übungsleiter der Stufe C, die Anforderungen für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz "Behindertensport" für den Bereich geistige/psychische Behinderung (Stufe B) studienimmanent zu erfüllen.



Nach Absolvierung verschiedener Lehrveranstaltungen im Medienfach Sport sowie im Schwerpunktfach und dem Erfüllen bestimmter Prüfungsleistungen (stets in Anlehnung an die PO des Studienganges Sozialpädagogik) erwerben die Studierenden ein Zertifikat, das sie berechtigt, die Übungsleiterlizenz über einen Sportverein beim LSB Hessen zu beantragen.




Inhalte der Übungsleiterausbildung

Das Lehrangebot "Sportpädagogik" für Studierende der Studienrichtung Sozialpädagogik wird für die Vorbereitung auf die Übungsleiterlizenz C und B genutzt. Die Teilnahme an nachfolgend genannten Lehrveranstaltungen ist obligatorisch:


Stufe C: Grundstudium

  • Einführung in Formen des Sports in der sozialpädagogischen Arbeit (2 SWS)
  • Formen von Entspannung und Bewegung (2 SWS)
  • Einführung in Formen von Gymnastik / Tanz (1 SWS)
  • didaktische Gestaltung von Gymnastik/Tanz(1 SWS)
  • Soziales Lernen über Spiele ( 2 SWS )

 

Hauptstudium

  • Spielerische Formen der Rehabilitativen Bewegungserziehung in der Früherziehung: Kleine Spiele ( 2 SWS)
  • Psychomotorik zur Regulation von Entwicklungsstörungen (2 SWS)
  • Didaktische Aspekte des Sports in der sozialpädagogischen Arbeit (2 SWS)
  • Allgemeine Motodiagnostik
  • Formen des Sports: wählbar:
    • TPS mit Behinderten
    • TPS in der Suchtprävention
    • TPS in der Frühförderung
    • Integrativer Sport

 

Stufe B:

  • Theorie und Praxis des Sports mit geistig Behinderten oder Intergrativer Sport (4 SWS)
  • Prävention durch Gymnastik und Tanz oder durch Bewegung und Sport (2 SWS)
  • Schwimmen mit Behinderten (2 SWS)
  • Sozialmedizinische Grundlagen von Behinderung (2 SWS)


Voraussetzung für die Prüfung:
6 bzw. 4 mit einer Gruppe eigenständig geständig gestaltete Übungseinheiten