Das Praxisreferat ist zuständig für rechtlich, organisatorisch und administrative Fragen zu Praktikas während des Studiums, einem Arbeitsplatz nach Beendigung der Ausbildung oder dem Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, sowie für die Vermittlung entsprechender Praxisstellen.
Dabei ist es Ansprechpartner für
· Studierende des Fachbereich Sozialwesen
· Soziale Organisationen, Institutionen und Unternehmen
· Fort- und Weiterbildungsträger
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Administration des Berufspraktikums zur staatlichen Anerkennung. Das Praxisreferat
· berät bei der Suche nach einer Anerkennungsstelle,
· erkennt neue Anerkennungsstellen an,
· gibt Auskunft über rechtliche Aspekte des Berufspraktikums,
· vermittelt Praxisdozenten für die regelmäßige (wöchentliche) Reflexion während des Berufspraktikums,
· organisiert die einmal pro Semester stattfindende Fortbildungswoche für Berufspraktikanten
· erteilt im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin.