Gemäß § 5 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen vom 21. Dezember 2010 regelt die Hochschule die Ausgestaltung und Durchführung der Praxisphase in einer Satzung.
Diese Satzung der Hochschule Fulda tritt zum 01.03.2013 in Kraft.
Danach ergeben sich Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen in der hessischen Anerkennungsverordnung.
Diese Änderungen werden nun umgesetzt.
Wer beim Inkrafttreten der Satzung das Berufspraktikum bereits begonnen hat, führt es nach den bisher geltenden Bestimmungen (hessische Anerkennungsverordnung) zum Abschluss.