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Versicherte mit geringem Einkommen sowie BAföG-Empfänger sind nach der Härtefallklausel des Gesundheitsreformgesetzes von 1. Januar 1999 von den Zuzahlungen befreit. Dazu stellt man einen Antrag bei der Krankenkasse und erhält dann eine Bescheinigung, die man beim Arzt oder in der Apotheke vorlegt.
Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben können auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Dazu muss der aktuelle BAföG-Bescheid bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vorgelegt werden.