Voraussetzung:
- ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife – oder -
- ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife – oder –
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife - oder -
- eine nach Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung – oder -
- Bestehen der Eignungsprüfung für besonders befähigte Berufstätige (auch ohne Hochschulzugangsberechtigung).
Auswahlkriterien:
Da sich in den letzen Jahren immer deutlich mehr Studieninteressierte bewerben als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt aus denjenigen, welche o.g. Voraussetzung erfüllen eine Auswahl nach folgenden Kriterien:
- Durchschnittnote
- Wartezeit
- Dauer von Vorerfahrungen im sozialen Bereich, z.B. Praktika, Zivildienst, FSJ, Mitarbeit in Vereinen.