Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Bildungsberatungsstelle vor Ort.
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen können einen Qualifizierungsscheck in Höhe bis maximal 500,00 EUR zur Förderung der Teilnahme an einer berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme erhalten.
Voraussetzungen:
Bitte wenden Sie sich an Ihre Bildungsberatungsstelle vor Ort.
Die Förderdatenbank der Bundesregierung ermöglicht einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Um mehr über die Förderung von Aus- und Weiterbildung zu erfahren, wählen Sie in der Datenbank bitte den Förderbereich "Aus- & Weiterbildung".
Zur Förderdatenbank gelangen Sie hier http://www.foerderdatenbank.de
Neben Aufwendungen wie Teilnahmegebühren für Weiterbildungsprogramme können auch Kosten für Büro- und Arbeitsmittel, Reisekosten, Fachliteratur und das Arbeitszimmer, die im Zusammenhang mit der Weiterbildungsteilnahme entstehen, i.d.R. steuerlich als Werbungskosten bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Die jährliche Höchstgrenze der absetzbaren Fortbildungskosten wurde auf € 4.000,- festgelegt.
Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.