Das Studium in Gesundheitsförderung ist als Vollzeitstudium konzipiert. Pro Semester sind drei Module zu absolvieren, die am Ende des Semesters jeweils mit einer Modulprüfung abschließen. In einem Modul werden thematisch und inhaltlich aufeinander bezogene Lehrveranstaltungen zusammengefasst. Prüfungsformen werden gemischt, in der Regel sind pro Semester eine Hausarbeit, eine Klausur und eine mündliche Prüfung abzuschließen.
Ein Drittel des studentischen 'Workloads' (das sind etwa 33 % der Arbeitsleistung) werden durch die Präsenz in den Lehrveranstaltungen an der Hochschule erbracht, 66 % des Workloads durch betreute Eigenleistung der Studierenden, die zum Teil über die Lernplattform system2teach digital unterstützt werden.
Das vierte Semester sieht ein Praktikum und ein Wahlmodul vor, das in einer Hochschule des In- oder Auslandes absolviert werden kann.
Das Studienprogramm ist so organisiert, dass Sie, bei entsprechendem persönlichem Einsatz, bis zu maximal 10 Stunden wöchentliche Erwerbstätigkeit mit dem Studium kombinieren können.
Wenn Sie Kinder zu versorgen haben, erkundigen Sie sich bitte nach den Betreuungsmöglichkeiten an der Hochschule.
Hier finden Sie alles über die familengerechte Hochschule
Erfahrungen?
Wer bereits einschlägige Erfahrungen im Beruf und Studium gemacht hat, kann das APEL-Verfahren nutzen, um sich bereits erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen. Die Regelungen der Kultusministerkonferenz lassen es zu, dass vor dem Studium erworbene Kompetenzen u.U. auf das Studium bis zu maximal 90 Credits angerechnet werden können. Dieses Studienangebot nutzt diese Regelungen, allerdings nicht als Pauschalanrechnung, sondern nach Einzelfallprüfung in einem Anrechnungsverfahren, das am Fachbereich im Projekt WAWiP entwickelt und erprobt wurde.
Grundsätzlich anrechenbar sind Kompetenzen:
Nicht anrechenbar sind Kompetenzen, die zur Zulassung zum Studium notwendig sind.
Einen Antrag können grundsätzlich nur Studierende stellen, die immatrikuliert sind. Interessierte lesen bitte zunächst das ausführliche Merkblatt. Danach stellen Sie einen Antrag bei der Studiengangsleitung.