Wann kann ich ein Teilzeitstudium beantragen? |
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Wann muss ich den Antrag einreichen? |
Für ein Sommersemester bis zum 15. April, für ein Wintersemester bis zum 15. November eines Jahres mit dem jeweiligen, aktuellen Nachweis. |
Wie lange gilt ein Teilzeitstudium? |
Ein Vollzeitsemester wird in zwei Teilzeitsemester geteilt, so dass das Teilzeitstudium für das aktuelle und folgende Semester gilt und dann ggf. wieder erneut ein Antrag gestellt werden müsste. |
Hat das Teilzeitstudium Auswirkungen auf das BAföG? |
Bitte informieren Sie sich bei den Mitarbeiter/innen des Studentenwerks. |
Kann ich während eines Teilzeitstudiums Prüfungen ablegen? |
Auch während des Teilzeitstudiums können Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten regulär Prüfungen ablegen. |