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FAQ Teilzeitstudium

Wann kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Wie lange gilt ein Teilzeitstudium?

Hat das Teilzeitstudium Auswirkungen auf das BAföG?

Kann ich während eines Teilzeitstudiums Prüfungen ablegen?

Wann kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?
  

  • Bei einer nachgewiesenen Berufstätigkeit, die mindestens 14 und höchstens 28 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit umfasst,
  • bei Betreuung eines oder einer Angehörigen, oder bei der Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren,
  • bei nachgewiesener chronischer Erkrankung / Behinderung,
  • bei einer Mitgliedschaft in Organen und/oder Gremien der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerks aufgrund erheblicher zeitlicher Beanspruchung,
  • oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen.

Wann muss ich den Antrag einreichen?
 

Für ein Sommersemester bis zum 15. April, für ein Wintersemester bis zum 15. November eines Jahres mit dem jeweiligen, aktuellen Nachweis.
 

Wie lange gilt ein Teilzeitstudium?
 

Ein Vollzeitsemester wird in zwei Teilzeitsemester geteilt, so dass das Teilzeitstudium für das aktuelle und folgende Semester gilt und dann ggf. wieder erneut ein Antrag gestellt werden müsste.
  

Hat das Teilzeitstudium Auswirkungen auf das BAföG?
 

Bitte informieren Sie sich bei den Mitarbeiter/innen des Studentenwerks.
 

Kann ich während eines Teilzeitstudiums Prüfungen ablegen?
 

Auch während des Teilzeitstudiums können Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten regulär Prüfungen ablegen.