Akteurskonstellationen, Konfliktstrukturen und Entwicklungstendenzen im Verhältnis betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung in einem transnationalen Mehrebenensystem der Arbeitsbeziehungen
bearbeitet von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Platzer, Dr. Torsten Müller, Dr. Stefan Rüb
Politischer Kontext / Problemskizze
Die 1994 verabschiedete EBR-Richtlinie hat die beabsichtigte Wirkung einer dynamischen Ausbreitung Europäischer Betriebsräte in europäischen Unternehmen entfaltet und damit eine duale Akteursstruktur europäischer Arbeitsbeziehungen hervorgebracht, ohne die Kompetenzzuschneidungen zwischen der gewerkschaftlichen und betrieblichen Vertretungsebene von Arbeitnehmerinteressen zu klären.
Diese Frage gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil eine wachsende Zahl Europäischer Betriebsräte den ihr durch die EBR-Richtlinie zugewiesenen Kompetenzrahmen überschreitet und in die Rolle eines Verhandlungs- und Vertragspartners mit ihren zentralen Unternehmensleitungen hineinwächst. Die Verhandlungs- und Vereinbarungspolitik Europäischer Betriebsräte stößt nicht nur in einen rechtlich unregulierten, sondern auch interessenvertretungspolitisch weithin ungeklärten Raum vor.
Im Hinblick auf die duale Akteursstruktur und somit auf das Verhältnis betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretungsebene von Arbeitnehmerinteressen ergeben sich daraus zumindest zwei, sich gegenwärtig deutlich abzeichnende Problemkomplexe.
Der erste und zentrale Problemkomplex kreist um substanzielle europäische Unternehmensvereinbarungen und bezieht sich insbesondere auf die Frage, welche Vereinbarungskompetenzen Europäische Betriebsräte in diesem Bereich besitzen (sollen), welche Rolle den Europäischen Gewerkschaftsverbänden und nationalen Gewerkschaften zukommt und wie europäische Unternehmensvereinbarungen auf nationaler bzw. lokaler Ebene verbindlich umgesetzt werden können. Die europäischen Gewerkschaften stehen dabei vor einer ambivalenten Herausforderung. Einerseits möchten sie die transnationale Vereinbarungspolitik quantitativ und qualitativ (in Bezug auf den Verbindlichkeitsgrad und die Relevanz der Verhandlungsgegenstände) stärken – und Europäische Betriebsräte sind dafür ihr zentraler Bündnispartner und „Türöffner“ gegenüber dem Unternehmensmanagement –, andererseits möchten sie die Kontrolle über die transnationale unternehmensbezogene Vereinbarungspolitik nicht an die Europäischen Betriebsräte verlieren. Letzteres könnte dann der Fall sein, wenn Europäische Betriebsräte Unternehmensverhandlungen aufnehmen und abschließen, ohne die Gewerkschaften einzubeziehen, und zugleich eine verbindliche nationale Umsetzung der Vereinbarungsinhalte über die Managementhierarchie sichergestellt wird. In diesem Fall könnte die europäische Unternehmensvereinbarung mit nationalen Tarifregelungen, Gewerkschaftsfunktionen und -interessen kollidieren. Zugleich unterscheiden sich die Sensibilitäten der europäischen Gewerkschaften im Rahmen einer EBR-Vereinbarungspolitik entsprechend der Unterschiede in ihren nationalen Arbeitsbeziehungssystemen und -traditionen, wodurch in unternehmensbezogenen Verhandlungsprozessen Konflikte und Barrieren auftreten können. Die Frage der Auswirkungen transnationaler Unternehmensvereinbarungen auf die nationalen Arbeitsbeziehungssysteme stellt sich für das deutsche duale System der Interessenvertretung (insbesondere hinsichtlich der Frage, ob der zunehmende Dezentralisierungsdruck „von innen“ durch Entwicklungstendenzen im transnationalen Raum zusätzlich verschärft wird) ebenso wie in Ländern mit anders gearteten Arbeitsbeziehungssystemen.
Ein zweiter, weniger brisanter, aber durchaus wichtiger Problemkomplex bezieht sich auf einen Kompetenz- und Rollenkonflikt zwischen Europäischen Betriebsräten und Globalen Gewerkschaftsverbänden in der Vereinbarungspraxis Internationaler Rahmenvereinbarungen. Diese werden von den Globalen Gewerkschaftsverbänden als ihr originäres Instrument angesehen, um sich als Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenüber transnationalen Unternehmen zu etablieren und ihre Sichtbarkeit und ihren Nutzen für die Arbeitnehmerschaft zu steigern. Die zu beobachtende Aneignung dieses Instruments bzw. seiner Inhalte (die Sicherung fundamentaler Arbeitnehmerrechte und insbesondere der IAO-Kernarbeitsnormen) durch die Europäischen Betriebsräte hat einerseits die Ausbreitungsdynamik dieses Instruments erhöht, andererseits drohen die Globalen Gewerkschaftsverbände dadurch die Kontrolle über dieses Instrument zu verlieren.
Forschungsvorhaben
Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der transnationalen Vereinbarungspolitik durch und unter Beteiligung von Europäischen Betriebsräten sowie ihren Aus- und Wechselwirkungen mit der europäischen, globalen und nationalen Ebene der Arbeitsbeziehungen. Es zielt darauf, die beiden genannten Problemkomplexe empirisch auszuleuchten und im Hinblick auf die Entwicklung eines transnationalen Mehrebenensystems der Arbeitsbeziehungen zu reflektieren.
Die Untersuchung erstreckt sich auf drei Sektoren (Metall, Chemie, Dienstleistungen), wobei das Hauptaugenmerk auf dem Metallsektor, als dem im Hinblick auf die transnationale Vereinbarungspraxis fortgeschrittensten Sektor, liegt. Zugleich bezieht sich die Untersuchung aus einer vergleichenden Perspektive auf die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Schweden.
Das Forschungsvorhaben setzt sich im Einzelnen aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Bestandsaufnahme und grobe Strukturanalyse der Verhandlungs- und Vereinbarungspraxis durch EBR in den drei in die Untersuchung einbezogenen Sektoren:
Dabei geht es darum, abgeschlossene und gescheiterte Verhandlungen möglichst breit zu erfassen und diese entlang von einigen wenigen zentralen Strukturdaten (v.a. geografische Reichweite und inhaltliche Ausrichtung der Vereinbarungen; arbeitnehmerseitige Akteurskonstellation bei Zustandekommen und Umsetzung der Vereinbarungen; Gründe für Scheitern der Verhandlungen) zu kategorisieren.
2. Detaillierte qualitative Fallanalysen der Verhandlungs- und Vereinbarungspraktiken in ausgewählten Unternehmen:
Vorgesehen ist die Durchführung von zehn empirischen Fallstudien, in denen das widersprüchliche Verhältnis von betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretungsebene von Arbeitnehmerinteressen im Prozess der Initiierung, Verhandlung und Umsetzung transnationaler Unternehmensvereinbarungen exemplarisch aufgearbeitet und analytisch durchdrungen werden soll. Die Untersuchung richtet sich hier insbesondere darauf, die im Prozess aufgetretenen unterschiedlichen Problemwahrnehmungen, die Interessenkonstellationen, die Konfliktlinien und -verläufe, die Kooperationsmuster und die Entwicklungsdynamiken zu rekonstruieren. In die Einzelfalluntersuchungen sollen sowohl Fälle gelungener, vorbildlicher Kooperation als auch konfliktäre Fälle einbezogen werden.
Die endgültige Fallauswahl kann und soll erst nach der Bestandsaufnahme und Gesprächen mit gewerkschaftlichen Experten auf nationaler und europäischer Ebene stattfinden.
3. Nationale Expertisen zu den Wechselwirkungen zwischen einer transnationalen unternehmensbezogenen Vereinbarungspraxis und den nationalen Arbeitsbeziehungssystemen:
Unter Rückgriff auf ein bewährtes Korrespondentennetzwerk nationaler Arbeitsbeziehungsexperten soll für die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Schweden der gewerkschaftliche und wissenschaftliche Diskurs zur Frage einer transnationalen unternehmensbezogenen Vereinbarungspolitik und den daran geknüpften jeweiligen nationalen „Sensibilitäten“, Konfliktlinien und Interessenkonstellationen zwischen betrieblicher und gewerkschaftlicher Vertretungsebene von Arbeitnehmerinteressen aufgearbeitet und bewertet werden.
4. Aufarbeitung des politischen Diskurses auf Ebene der Europäischen Union zur Entwicklung transnationaler Kollektivverhandlungen:
Im Mittelpunkt steht hier die wissenschaftliche Prozessbegleitung und kritische Evaluation der Initiative der EU-Kommission, einen optionalen Rahmen für transnationale Kollektivvereinbarungen zu schaffen, einschließlich der Rolle und Positionen der europäischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände (insbesondere EGB und UNICE). Stand, Hintergründe und Entwicklungsdynamiken dieses europäischen Rechtsvorhabens sollen untersucht und mit der bereits vorfindbaren unternehmensbezogenen Vereinbarungspraxis in Beziehung gesetzt werden.