gefördert durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Projektleitung: Prof. Dr. Daphne Hahn
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Lolita Herzig (B.Sc. Gesundheitsmanagement; M.Sc. Public Health)
Studentische Hilfskräfte: Volker Amontow und Frauke Doherr
Laufzeit: 01.07.2011 – 31.12.2012
Kooperationspartner: unterstützt vom Hessischen Sozialministerium
Hintergrund und Einordnung in den Forschungskontext
Nach wie vor ist Gewalt gegen Frauen „die am häufigsten vorkommendste und universellste Verletzung der Menschenrechte“ (Europäische Kommission 2010: 25), die ohne Altersbeschränkung, Kultur-, Klassen- oder Rassenunterschiede auftritt und sich stark auf den Gesundheitszustand und das soziale Leben der betroffenen Frauen sowie ihrer mitbetroffenen Kinder auswirken kann (vgl. Europäische Kommission 2010: 25). Den Ergebnissen der repräsentativen bundesdeutschen Befragung aus dem Jahr 2004 zufolge erlebt jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner (Müller/ Schröttle 2004). Diese hohe Prävalenz und Inzidenz verdeutlicht die gesellschaftliche Bedeutung häuslicher Gewalt und ihrer Folgen.
Seit den 1970er Jahren haben sich Beratungsstellen und Frauenhäuser zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen etabliert, um betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz vor gewaltausübenden Partnern zu bieten. In den folgenden Jahrzehnten konnte eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgung und Unterstützung dieser Frauen erreicht werden, die sich vor allem auf die Gesetzgebung und bessere Rechtsschutzmöglichkeiten, die ärztliche Dokumentation und Versorgung sowie die Einrichtung möglichst flächendeckender Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt bezog.
Heute existieren bundesweit 330 Frauenhäuser und 60 Frauenzufluchtswohnungen mit insgesamt 7.000 Plätzen (Noll 2009). Aktuellen Jahresberichten hessischer Frauenhäuser zufolge setzen jedoch 25 % der dort schutzsuchenden Frauen ihre Gewaltbeziehungen anschließend fort, um nach erneuter Gewalteskalation wiederholt hier Zuflucht zu suchen. Dieser Prozess wiederholt sich in vielen Fällen mehrmals. Dieses wiederholte Verlassen und Zurückkehren zum gewaltausübenden Partner lässt sich auch unter den Frauen beobachten, die nicht den Schutz eines Frauenhauses in Anspruch nehmen (vgl. Strube 1988; Campbell et al. 1994). Jede Fortsetzung einer Gewaltbeziehung bedeutet jedoch, sich selbst und mitbetroffene Kinder erneuten physischen und psychischen Gefährdungen auszusetzen. Die negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen häuslicher Gewalterfahrung sind sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die miterlebenden Kinder immens hoch.
Neben den Frauen, die ihre gewaltausübenden Partner verlassen, gibt es auch Paare, die sich nach dem Auftreten von Partnergewalt nicht dauerhaft trennen und es schaffen, zukünftig ohne weitere Gewalteskalation zusammenzuleben (vgl. Barz/ Helfferich 2006; Gabriel/ Wolffersdorf 2006: 5).
In den letzten zehn Jahren lag der Fokus der Forschung und Modellprojekte verstärkt auf dem medizinischen Bereich, weil medizinisches Personal als die ersten und häufig einzigen Ansprechpersonen gewaltbetroffener Frauen identifiziert wurde. Um die Ärzte- und Zahnärzteschaft stärker in die Ansprache, Dokumentation und Weiterleitung der Betroffenen einzubeziehen, wurden diverse Interventionen entwickelt und implementiert. Als entsprechende bundesdeutsche Modellprojekte zählen unter anderem S.I.G.N.A.L, M.I.G.G., A.U.S.W.E.G. und ZuGang.
Um Beziehungsgewalt auch von der verursachenden Seite aus zu reduzieren und die Verantwortungsübernahme für die Gewaltausübung und eine Verhaltensänderung der Täter zu erreichen, wurde in den letzten Jahren verstärktes Augenmerk auf diverse Täterprogramme gelegt. Die Teilnahme an diesen Täterprogrammen erfolgt in den meisten Fällen über eine Zuweisung der Justiz oder als Auflage des Jugendamtes, eine freiwillige Teilnahme aus Einsicht findet äußerst selten statt. Als erfolgversprechend gelten diese Programme, wenn sie abgeschlossen werden, wobei der Einbezug der Partnerinnen eine Verhaltensänderung unterstützen kann (vgl. Barz/ Helfferich 2006).
Die deutschland- und europaweit ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung häuslicher Gewalt stützen sich hauptsächlich auf die drei großen Bereiche:
Untersuchungen, die sich darauf beziehen, welche Faktoren gewaltbetroffene Frauen dazu befähigen oder darin unterstützen, ihre Situation dauerhaft zu verändern und welche individuellen Hilfeangebote des psychosozialen Unterstützungssystems hier sinnvoll wären, sind bisher kaum erfolgt.
Die Sekundäranalyse des Datensatzes der repräsentativen Studie des BMFSFJ aus dem Jahr 2004 zeigt, dass lediglich 14 % von häuslicher Gewalt betroffener Frauen das psychosoziale Unterstützungssystem in Anspruch nehmen, obwohl es mehr als 70 % der Frauen bekannt ist (Brzank 2011; vgl. Schröttle 2008: 43 ff.). Für viele betroffene Frauen und Paare, die sich häufig sowohl in ihren soziokulturellen Merkmalen, in der Konstellation der Gewaltbeziehung als auch in den ihnen zur Verfügung stehenden Bewältigungsstrategien oft deutlich unterscheiden, scheinen diese Angebote nicht passend zu sein.
Aus der Erhebung unterschiedlicher Perspektiven gewaltbetroffener Frauen sollen Ansätze und Möglichkeiten eruiert werden, die eine bedarfsgerechte Intervention bei häuslicher Gewalt erlauben. Diese Perspektiven sollen in einem qualitativen, Hypothesen generierenden Forschungsdesign erfasst werden, um unterschiedliche individuelle, partnerschaftliche und sonstige Konstellationen ermitteln und demnach Erfolg versprechende Interventionen und Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
1. Die Perspektive der Expertinnen aus hessischen Frauenhäusern und Interventionsstellen:
2. Die Perspektive gewaltbetroffener Frauen, die sich dauerhaft getrennt haben:
3. Die Perspektive gewaltbetroffener Frauen, die weiterhin mit ihrem Partner gewaltfrei zusammenleben:
4. Die Perspektive der Experten aus der Täterberatung:
5. Die Perspektive der Täter:
Brzank, P. (2011): Vortrag DGSMP-DGSM Bremen, 22.09.2011
Campbell J, Miller P, Cardwell M, Belknap R (1994): Relationship status of battered women over time. Journal of Family Violence 9/ 2: 99-111.
Barz, M., Hellferich, C. (2006): Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als Ansatzpunkt. Vorgehen und Wirkung von Täterprogrammen im Kontext von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt in Baden-Württemberg. Schriftenreihe der Landesstiftung Badem-Württemberg. Stuttgart.
European Commission (2010): Violence against women and the role of gender equality, social inclusion and health strategies. Luxembourg, Publication office.
Gabriel, G., Wolffersdorff, v. C. (2006): Abschlussbericht Modellprojekt Täterorientierte Antigewalt-Arbeit. Beratungsstelle TRIADE: „Das ist einfach passiert“. Häusliche Gewalt und Täterarbeit. Sächsisches Staatsministerium für Soziales. Leipzig.
Müller, U., Schröttle, M. (2004): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland . Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Noll, M. (2009): Situation der Frauenhäuser. Rede am 18.06.2009 im Deutschen Bundestag. http://www.michaela-noll.de/reden.html?id=18
Schröttle, M. (2008). Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt. Berlin: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Strube, M. (1988). The decision to leave an abusive relationship: Empirical evidence and theoretical issues. Psychological Bulletin, 104(2): 236-250.